FAQ´S

Können die Umzugskosten vom Arbeitsamt erstattet werden?

Sollten Sie Empfänger von Arbeitslosengeld bzw. Hartz IV sein und vom zuständigen Amt aufgefordert werden umzuziehen, weil Ihre Wohnung zu groß oder zu teuer ist, muss das Amt alle anfallende Kosten übernehmen. Die Vorraussetzung für die Kostenübernahme durch das Amt ist, dass Sie den Umzug nicht selbst verschuldet haben. Das Amt muss in dem Fall auch die Kosten für anfallende Renovierungsarbeiten übernehmen bzw. als Darlehen zur Verfügung stellen. Welche Kosten Ihr Amt übernimmt, erfragen Sie bitte bei Ihrem Berater. Sollte Ihre Wohnung durch Nachwuchs zu klein geworden sein, können Sie ebenfalls eine Umzugskostenerstattung beantragen. Selbstverständlich können wir Ihre Umzugskosten direkt mit dem Leistungsträger abrechnen. So haben Sie nichts mit der Abrechnung zu tun.

Was ist beim Packen von Umzugskartons zu beachten?

Wir empfehlen, Umzugskartons niemals bis zum Rand zu füllen. Jeder Karton sollte die Obergrenze von 20 Kilo nicht überschreiten. Packen Sie Schweres nach unten und Leichtes nach oben. Umzugskartons mit Porzellan und Geschirr müssen ausreichend auspolstert werden. Am besten mit Packpapier. Zeitungspapier ist nur bedingt geeignet, da die Druckerschwärze abfärben kann.

Was ist beim Möbel Auseinanderbauen zu beachten?

Bevor Schrank, Sessel oder Sofa verladen werden, sollte man überprüfen, ob sie durch alle Türen und Treppenhäuser passen. Regale, Schränke und Tische sollten am besten auseinandergebaut werden. Bevor man Schränke oder Kommoden transportiert, Schubladen und Einlegeböden herausnehmen. Schranktüren immer abschließen und den Schlüssel mit Klebeband am Möbelstück befestigen. Wenn Sie möchten übernehmen wir gerne die komplette Möbelmontage für Sie.

Wie sichere ich am besten einen Parkplatz für den Umzugswagen?

Kümmern Sie sich vor dem Umzug um eine vorübergehende Halteverbotszone. Gerne übernehmen wir das auch für Sie. Dabei ist zu beachten: Fünf Tage vor Ihrem Umzug brauchen wir Ihre Bestellung. Wenn Sie in der Innenstadt wohnen, benötigen wir die Bestellung 14 Tage im Voraus.

Wer haftet für Schäden beim Umzug?

Haftung gemäß § 451 g HGB auf einen Betrag von 620 EURO je m³ Laderaum beschränkt. Wer packt, haftet auch. Bestimmte Wertsachen oder Computer sind generell nicht versichert, selbst wenn Speditionen den Umzug übernehmen.

Eine detaillierte Auskunft erhalten Sie unter AGB/Haftungshinweis.

Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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